Das materielle Strafrecht war schon wichtiger Bestandteil meines Studiums.

 

Grundlegende Kenntnisse im  Strafprozessrecht konnte ich mir hingegen ganz überwiegend auf wissenschaftlicher Basis aneignen und auch nur in diesem Rahmen beschäftige ich mich mit dieser Materie*.

 

 

 

 

Kriminologische Gesellschaft (KrimG)

 

Wissenschaftliche Vereinigung deutscher, österreichischer und schweizerischer Kriminologen

 

Als sehr nützlich hat sich für mich auch meine Mitgliedschaft in der KrimG erwiesen. 

 

Nach dem Motto: "An der Quelle saß der Knabe" habe ich hier die Möglichkeit, Zugang zu finden zu forschungsbasiertem Expertenwissen. Dieses Wissen unterscheidet sich von den Inhalten alltäglicher, moralischer und populistischer Diskurse durch seine Ansprüche an einer von der Forschergemeinschaft anerkannte Vernunft. 

 

In Bezug zu Polizei und Justiz geht es auch um den Austausch zwischen Theorie und Praxis.

 

Zu den Aufgaben der Kriminolgischen Gesellschaft gehört ferner die Förderung der Kriminologie als eigenständige wissenschaftliche Disziplin sowie der Berücksichtigung im Hochschulunterricht sowie bei akademischen und  staatlichen Prüfungen.  

 

Neben der Fertigung einer Monographie zum Thema "Ermittlungsverfahren" führe ich derzeit eine umfassende kriminologische Untersuchung durch zum Thema "Geldwäsche". 

 

Einen besondereren Schwerpunkt bildet weiterhin die "Polizeiforschung aus verschieden Perspektiven". Hier geht es um Betrachtungen und Analysen der Organisationskultur der Polizei, der Wertorientierung und Haltung zu vermeintlichem oder tatsächlichem polizeilichen Fehlverhalten. Diese Thematik stand auch im Mittelpunkt des diesjährigen "Forum KI am 10.Mai 2022 beim Bundeskriminalamt. 

 

 

 

 

 

 

 

Immer der DNA auf der Spur

 

mtDNA (mitochondriale DNA) Im Vergleich zur Kern-DNA ist die mtDNA ein kleines, ringförmiges Molekül, das nicht im Zellkern, sondern in den Mitochondrien liegt.

Die mtDNA ist für die Forensik wichtig, weil sie die mütterliche Erblinie abbildet. Von der Mutter erben alle Nachkommen die mtDNA. Hunderte bis tausende Kopien befinden sich in einer Zelle. Dies eröffnet die Möglichkeit, in einer Probe mtDNA zu untersuchen, die zu wenig Kern-DNA enthält. Dies ist in den allermeisten Fällen bei Haaschäften der Fall.

 

Auf unserer Domain "Kriminologe", die sich derzeit noch im Aufbau befindet, veröffentlichen wir demnächst aktuelle Forschungsergebnisse in den Bereichen:

 

- Kapitalverbrechen

- Wirtschaftskriminalität

- Untersuchungshaft und Strafvollzug

                                                                                       Hierfür bitte den Link benutzen

 

                                                

                                                                                    www.kriminologe.jimdosite.com  |   Under Construction     |

 

 

 

 

 

 

Strafrechts - Mediation

 

Über 6 Millionen Straftaten werden gem. "Polizeilicher Kriminalstatistik"  jedes Jahr in Deutschland begangen. Die Opfer leiden oft lange Zeit oder sogar ihr Leben lang unter den Folgen der Tat.

 

§ 46a StGB regelt den Täter - Opfer - Ausgleich

 

Ein Gerichtsverfahren kann sehr oft  die unangenehmen Folgen einer Straftat nicht lösen. 

 

Als Mediator unterstütze ich hier die beteiligten Parteien bei der gemeinsamen Suche nach einer annehmbaren Lösung. Gegenseitige Vorurteile sowie Ängste einerseits und Schuldgefühle andererseits können  abgebaut und so die Verarbeitung der Tat erleichtert werden. 

 

Da ich den Beteiligten letztlich jedoch keine konkreten Lösungs- und Kompromissvorschläge unterbreite, lebt dieses Verfahren uneingeschränkt von meiner methodischen Herangehensweise. 

 

Gem. § 4 MediationsG hat der Mediator die Parteien über den Umfang seiner Verschwiegenheitspflicht zu informieren. 

 

 

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Ehrenamtliches Engagement

 

Erwähnung finden soll an dieser Stelle auch mein geplantes Engagement bei einer "Gefangenen-Hilfsorganisation". Zum Ausdruck gebracht werden soll meine philanthropische Verantwortung und altruistische Sichtweise.

Selbstredend wird man hier konfrontiert mit der ungeschminkten Wahrheit dessen, was ist. Dies bedingt zwangsläufig auch eine Auseinandersetzung mit dem Strafvollzugsgesetz (StVollzG).

Im Vordergrund steht für den Ehrenamtlichen sicherlich die Einzelbetreuung in der JVA, insb. bei Gefangenen, die keine Angehörigen haben. Gefragt sind hier "Nähe und Distanz" - Das Spannungsfeld pädagogischer Professionalität. 

Das Strafjustizfeld ist von Bedeutungen, Symbolen und Narrativen durchzogen. Deshalb ist die transformative Arbeit mit den Gefangenen im therapeutischen Narrativ von zentraler Bedeutung (Stichwort: Autobiographisches Gedächtnis).

Als Einstieg bewährt hat sich hier das deutsche Gesellschaftsspiel "Mensch ärgere Dicht nicht".

 

Mit seiner kurzen Spieldauer und seinem großen Spaßfaktor gilt es als das perfekte Spiel hinter Gittern, um taktische und strategische Regeln für eine Schnittmenge zwischen dem Gefangenen und dem Ehrenamtlichen auszuloten.  

Einschlägige Rezitationen: 

"Dieser listige Schachzug bringt Joseph für eine Weile ins Gefängnis". Die Josephgeschichte im Koran und in der Bibel (Genesis 37-50) sowie auch im Koran (Sure 12).

"Oh, meine Kerkergenossen, sind denn mehrere geteilte Herren besser als der einzige und allmächtige Gott?" Koran, 12. Sure

"Va, pensiero . . . . "   Beginn vom Gefangenenchor (Giuseppe Verdi) - uraufgeführt am 9. März 1842 im Teatro alla Scala in Mailand.

Je nach JVA haben 20 - 40 Prozent der Inhaftierten muslimische Wurzeln. Art. 4 GG garantiert das Recht auf Ausübung der Religionsfreiheit. Dies gilt auch für die Gefangenen. Aufstellen werde ich mich in diesem Kontext auch als ehrenamtl. "Islamischer Seelsorger", insb. als Präventionsmaßnahme vor Radikalisierung hinter Gefängnismauern und zur Wertevermittlung. 

Für die Gründung eines "Europäischen Islamischen Gefängsnisvereins" suche ich noch Gründungsmitglieder. Eintrittskarte sollte eine grundständische Juristische Ausbildung sein. Eine weitere Expertise im Bereich Religions- /Islamwissenschaften wird gerne gesehen. Angesprochen fühlen sollen sich aber auch ehemalige Aufstiegsbeamte, die über eine langjährige einschlägige Berufserfahrung als Leiter einer Justizvollzugsanstalt verfügen. 

Erfahrungen im Bereich Fördermittelakquise und Fundraising, lassen sich, sofern noch nicht vorhanden, als "Training on the Job" aneignen. 

Bewerbung unter: Wolfgang.Gruene@Kriminologe.eu

Einfach Kontakt aufnehmen . . .

 

 

 

 

 

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Betrug ist die Wachstumsbranche Nr. 1

 

Wirtschaftsdelikte sind eine ernsthafte Bedrohung für die Stabilität eines jeden Unternehmens.

Dolose Handlungen wie Verschleierung der Vermögensverhältnisse, Geldwäsche, Diebstahl, Untreue und Unterschlagung sind die am häufigsten vorzufindenden Straftaten. 

 

 

 

 

Auch durch Mitarbeiter begangene Straftaten im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses besteht eine hohe Dunkelziffer. Der Griff in die Kasse, Arbeitszeitbetrug, Fälschung von Spesenabrechungen usw. sind nur einige Beispiele. Diese bestehen zum einen aus Fällen, die nie aufgeklärt werden und tatsächlich unklar bleiben. Zum anderen zählen hierzu Vorfälle, die öffentlich nicht bekannt werden, weil sie von den Arbeitgebern geheim gehalten werden. Neben finanziellen Einbußen entsteht ein großer Schaden durch Vertrauens- und Imageverlust. 

 

Tatsache ist, jeder zweite Betrieb ist mittlerweile betroffen.

Bei Verdacht auf  Unregelmäßigkeiten kommt es deshalb darauf an, schnell und entschlossen und zugleich diskret vorzugehen. Erforderlichenfalls wird auch verdeckt ermittelt. 

 

Hilfestellung können Sie hier erwarten z.B. in Form von:

- Verbesserung interner Kontrollmechanismen

- Analyse der individuellen Risikostruktur des Unternehmens oder der Behörde

- Untersuchung der Geldflüsse

- Begleitung bei der Rückführung und Sicherung von Vermögen

- Erstellung von Sachverhaltsdarstellungen

- Ermöglichen einer DNA - Analyse*

 

 

 

 

Einfach Kontakt aufnehmen . . .

 

* Bekannt ist die DNA (Desoxyribonukleinsäuren) sicherlich auch als genetischer Fingerabdruck. Alle genetischen Erbinformationen sind in ihr enthalten und sie sind in den gesamten Körperzellen identisch. DNA-Tests sind nicht nur im privaten Bereich hilfreich. Gerade in der Kriminologie leisten sie hervorragende Dienste. Sie entlasten Unschuldige und überführen Täter. Die Proben müssen von einer unabhängigen Stelle abgenommen werden, z.B. der Hausarzt -  Damit eine DNA-Analyse vor Gericht anerkannt wird, müssen weiterhin bestimmte Vorgaben beachtet werden. Diese sind im DNA-Identifikationsgesetz klar geregelt. Die materiell-rechtlichen Vorschriften werden in §§ 81f-81h der StPO integriert. 

 

 

 

 

 

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Ein kurzer Ausflug in die Rechtsphilosophie

 

"Les gens sont toujour enclins à abuser du pouvoir dont ils disposent" >> (Charles de Secondat, Baron de Montesquieu).

 

* Assez explicitement: Aucun avis juridique