Buchen lfd. Geschäftsvorfälle*

Geben Sie Ihre Buchhaltung* in erfahrene Hände.

 

Eine korrekte Buchhaltung* vermeidet unnötige Kosten.

 

 

 

Als leistungsstarker Dienstleister mit langj. einschlägiger Berufserfahrung erledige ich diese angebotenen Leistungen gemäß § 6 Nr. 3/4 Steuerberatungsgesetz*. 

Für die Buchungsbelege biete ich einen Bring- und Abholservice. Selbstverständlich ist auch eine Online-Übermittlung möglich. 

 

Im Leistungsumfang sind weiterhin enthalten:

- Aufbereiten und Kontieren des Beleggutes

- Überwachung von Debitoren und Kreditoren (offene Posten Buchführung) *

- Ggf. die elektronische Abwicklung des Zahlungsverkehrs

- Fakturierung

- Mahnwesen, Liquiditätsplanung

- Mitteilung an statistische Ämter

 

Selbstredend müssen natürlich auch schwierige lfd. Geschäftsvorfälle dokumentiert werden. Es gilt: Eine  Überprüfung des Umfangs eines lfd. Geschäftsvorfalls muss zu jedem Zeitpunkt aus der Kontierung möglich sein. Damit kommt der Aufbereitung von Belegen, ihrer Erfassung und Kontierung große Bedeutung zu. Nur wenn die lfd. Geschäftsvorfälle zeitgerecht, geordnet und vollständig kontiert werden, lässt sich eine materielle Ordnungs-mäßigkeit darstellen. 

 

 

 

 

 

 

 * Eine darüber hinausgehende Steuerberatung findet nicht statt.